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Der Energieausweis

ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er gibt mit einem bestimmten Energiekennwert Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes, er ist sowohl für den Eigentümer als auch für die Kauf- und Mietinteressenten von Vorteil.

Seine Gültigkeit beträgt 10 Jahre nach Erstellungsdatum. 

Der Energieausweis ist das Ergebnis der "Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden". Sie sollte Anfang 2006 in allen 24 EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt sein. Ziel der Richtlinie ist auf lange Sicht die Energieeinsparung, denn heute werden rund 40 Prozent der EU-Weit verbrauchten Energie für die Heizung von Gebäuden benötigt.

 

Immobilienkauf:

Energieausweis schützt vor Überraschungen

Kaufinteressenten sehen auf einen Blick, ob viel oder wenig geheizt werden muss

Der perfekte Grundriss, ein großer Garten oder einfach die Lage – es gibt viele Aspekte, die beim Kauf einer Immobilie den Ausschlag geben können. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt allen Immobiliensuchenden, mit dem Energieausweis auch einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Der Ausweis, den jeder Verkäufer auf Nachfrage vorlegen muss, gibt Hinweise auf den zu erwartenden Energiebedarf und über mittelfristig anstehende Modernisierungsmaßnahmen. So lässt sich ein böses Erwachen bei der ersten Heizkostenabrechnung vermeiden.

Das gute Recht: Energieausweis einsehen

Der Energieausweis ist weder schmückendes Beiwerk noch ein besonderes Entgegenkommen des Verkäufers. Verkäufer sind vielmehr seit 2008 dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. In vielen Fällen steht es Immobilienbesitzern nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) jedoch frei, ob sie Interessenten einen Energiebedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis vorlegen.

Besonders aussagekräftig ist der sogenannte Energiebedarfsausweis. Dieser beruht auf einer Untersuchung des Gebäudes durch einen Experten, der zum Beispiel den Zustand der Dämmung und der Heizung bewertet. Damit gibt der Bedarfsausweis dem Käufer eine klare Information über den energetischen Zustand des Gebäudes. Der so genannte Verbrauchsausweis basiert dagegen auf einer Auswertung des Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre. Der Verbrauch ist allerdings sehr stark von den individuellen Gewohnheiten der Bewohner abhängig: Wer selten zu Hause ist und dementsprechend wenig heizt, verbraucht natürlich weniger. Auch ein langer Leerstand kann bei verbrauchsbasierten Ausweisen zu irreführend niedrigen Werten führen.

Farbskala ermöglicht schnellen Überblick

 

Energieberater Ralf Gallert

 

Mit einer einfachen Farbskala von grün bis rot macht der Energiebedarfsausweis den energetischen Zustand eines Hauses erkennbar. Liegt die Bewertung im grünen Bereich, ist der Zustand sehr gut. Wurde die Immobilie auf der roten Seite eingestuft, ist mit hohen Heizkosten zu rechnen.

Der Energieausweis gibt auch Auskunft darüber, mit welchen Sanierungsmaßnahmen sich der energetische Zustand des Hauses verbessern lässt. Mithilfe des Ausweises kann der Käufer somit nicht nur grob einschätzen, welche Betriebskosten auf ihn zukommen, sondern auch, ob aus energetischer Sicht größere Investitionen nötig sind.

Energiebilanz im roten Bereich? Ein Energieberater hilft

Wenn das persönliche Traumhaus im Energieausweis schlecht abschneidet, lohnt es sich, einen Energieberater hinzuzuziehen. Der Experte kann das Haus in Augenschein nehmen, energetische Mängel aufzeigen und den Sanierungsbedarf grob abschätzen. Dann weiß der Käufer, worauf er sich einlässt.

Nach dem Kauf lohnt zusätzlich eine ausführliche Vor-Ort-Beratung, in der ein genauer Sanierungsfahrplan festgelegt wird. Nach der Sanierung wird dann ein neuer Energieausweis erstellt, in dem die Einstufung der frisch sanierten Immobilie entsprechend gut ausfallen wird.


Ralf Gallert | office@schornsteinfeger-gallert.de